Liebe Leser, lassen wir mal beiseite, ob Sie Covid-19 für außergewöhnlich gefährlich oder im Bereich einer gewöhnlichen Grippe halten. Sehen wir uns mit ein wenig Abstand an, was gerade passiert.
Die Bundesregierung bzw. die große Koalition von CDU, CSU und SPD hat am 9.11. einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der nun am 18.11. verabschiedet werden soll. Hier können Sie es selbst einsehen: https://dserver.bundestag.de/btd/19/239/1923944.pdf
In diesem Gesetz kommt 25 mal das Wort Ermächtigung vor und nicht nur deshalb wird es im Netz das neue Ermächtigungsgesetz genannt. Wortlaut: „Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen…“
Die Regierung will sich mit diesem Gesetz legalisieren, aufgrund von subjektiven Risikobewertungen Versammlungen einzuschränken oder zu verbieten, die Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft zu setzen u.V.m.
Einige konkrete Inhalte des Gesetzesentwurf:
- Impfpflicht: Impfpass („Impfdokumentation“) zwingend erforderlich um aus einem „Risikogebiet“ einzureisen. (§36 Abs. 10 Nr. 1b). Ebenso wird jeder der öffentliche Transportmitteln nützen will, zum Impfnachweis und Befolgen aller denkbaren Maßnahmen verpflichtet (§36 Abs. 10 Nr. 2)
- Was ein Risikogebiet ist, definiert allein das Robert Koch Institut, das keine demokratisch kontrollierte oder staatliche Institution ist. Es wird das Wort „schwerwiegende“ (epidemische Lage) in „bedrohliche“ geändert (Beisp. §36 Abstimmungen. 6&7). damit reicht eine Befürchtung oder Prognose ohne wissenschaftliche Evidenz für das Einschränken von Grundrechten.
- Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss in eine Datenbank eintragen, wo er sich in den letzten 10 Tagen aufgehalten hat. (§36 Abs. 8)
- Abschaffung des Trennungsgebots: Die Bundeswehr wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten werden (§54a „Vollzug durch die Bundeswehr“)
- Bürger sollen durch das RKI virologisch und gesundheitlich überwacht werden. (§13 Abs. 3-5)
- „Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“ (§7)
Die Maßnahmen und dieses Gesetz werden als rechtswidrig angesehen. Und trotzdem werden die durchgezogen und sollen dauerhaft verankert werden.
Anhörung Rechtslage Bundestag: Sämtliche Corona Schutzmaßnahmen sind verfassungswidrig
Hier die Anhörung des Rechtsanwalts Tobias Gall vor dem Gesundheitsausschuss zum Thema Infektionsschutzgesetz und das Protokoll dazu.
Tobias Gall:
..“ Sämtliche Corona Schutzmaßnahmen sind verfassungswidrig.
§28 Infektionsschutzgesetz ist dazu nicht bemächtigt..“
Und eine weitere seriöse Stimme: Rupert Scholz: Kanzlerin und Ministerpräsidenten handeln verfassungswidrig.
Demokraten seid wachsam
Die Republik täte gut daran, heute den Blick nach Berlin zu richten und genau zu beobachten, was die Abgeordneten dazu entscheiden. Geht dieses Gesetzt durch sind wir wieder einen Schritt näher am Willkürstaat, der Grundrechte aufgrund von unbewiesenen Behauptungen einschränken und aufheben kann. Jetzt ist jeder Demokrat gefragt.
Z.B. Debatte hier live verfolgen: dbate
Demokraten schützen gegen Rufmord
Viele Monate haben Bürger zugesehen, wie Demonstrationen für Grundrechte durch Regierung und Presse per Framing zu „Corona-Leugner“ Demos deklariert wurden. Wie die Menschen, die zu >90% aus der Mitte unserer Gesellschaft kommen, die sich um die Erodierung der Grundrechte und Entwicklungen zum totalitären Staat sorgen und auf wissenschaftliche Evidenz pochen, als Rechtsradikale, Aluhutträger und Spinner bezeichnet wurden. Und wie diese Hetzkampagne dazu führte, dass Menschen ihren Job verloren oder ihre Aufträge, nur weil sie an einer der Demonstrationen teilgenommen haben.
Heute ist auch eine Gelegenheit, mal live zu verfolgen, wie die Demonstration abläuft und wer da ist. Demonstration live verfolgen z.B. hier und hier im Youtube Stream.
Und vor Allem: Vergleichen Sie einmal, was dort geschah, was die Thesen der Demonstranten sind und wie die deutsche „Qualitätspresse“ danach darüber berichten wird.
Update 19.11.:
Das Gesetz wurde mit 415:236 Stimmen im Bundestag, dann gleich nachmittags im Bundesrat mit 71% der Stimmen durchgepeitscht. CDU, CSU, SPD und Grüne haben dafür gestimmt. Damit ist nun der Entzug von Grundrechten aufgrund unbewiesener Behauptungen und nicht aussagekräftigen Zahlen legalisiert. Was jetzt noch bleibt, um die 1948 hart erkämpfte Garantie von Grundrechten zurück zu bekommen, ist ein langwieriger Weg über Gerichte. Hoffen wir, dass wenigstens diese noch intakt sind.
Fakt ist, es gab in der ganzen Corona-Zeit keine Übersterblichkeit in Deutschland. Zu keinem Zeitpunkt war das Gesundheitssystem auch nur annähernd überlastet. Die Sterblichkeit ist inzwischen von der WHO selbst auf 0,17% angesetzt worden, also im Bereich einer normalen Grippe. Die Reproduktionszahl (Ansteckungsgeschwindigkeit) war im Maximum bei 3, also im Bereich der Grippe. Ein Katastrophenfall ist also nie da gewesen und ein Notstandsgesetz durfte angesichts fehlender Evidenz nie angewendet werden. Und noch nie seit 1945 wurden die Grundrechte in der BRD auch nur annähernd so eingeschränkt.