Die Leistungsträger sollen nicht durch eine Reichensteuer vor den Kopf gestoßen werden, so hat sich Horst Seehofer einmal geäußert. Aber Fakt ist: „Reiche“ beziehen nur einen minimalen Anteil ihres Einkommens aus Arbeit und die „Reichensteuer“ die er kommentierte wäre wieder nur eine Arbeitsbesteuerung gewesen. Betrachten wir die realen Steuersätze eines mittelständischen Arbeitnehmers mit dem Steuersatz eines wirklich Reichen anhand der Daten des Statistischen Bundesamtes:
- real bezahlter Steuersatz Leistungsträger: ø35% + Sozialversicherung + Arbeitgeberanteil.
- realer Steuersatz „Reicher“: 2% (Durchschnitt)
Die Begriffe und die Steuersätze werden also völlig verdreht. Fakten und Berechnung weiter unten.
Durch die u.a. in diesem Artikel aufgezeigte Schulden- und Vermögensverteilung werden die Vermögenseinkommen und Schuldenzahlungen ungleich verteilt (sie verhalten sich proportional zum Vermögen).
Wie geht unser Steuerrecht damit um? Es verschlimmert die falschen Verhältnisse. Warum, lesen Sie im folgenden Beitrag…